Leistungsbereiche des DPÜ

Ein wichtiger Aspekt der baubegleitenden Qualitätssicherung von Bauvorhaben ist die unabhängige Prüfung von Planung und Ausführung. Der Bauherr ist rechtlich gesehen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er selbst erwartet ein einwandfreies und seinen Wünschen entsprechendes Bauwerk.

Der Bauherr bestimmt, in welchen Leistungsbereichen er einen "Prüfsachverständigen" seines Vertrauens einschalten möchte. Dieser koordiniert dann unter Hinzuziehung eines Fachkollegen dessen Leistung, wenn die beauftragten Leistungsbereiche fachübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen.

   So funktioniert's
 
Die 9 Prüfbereiche des DPÜ:
 

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Bereich 1  Baukonstruktion
Bereich 2  Bauphysik/-biologie/-chemie
Bereich 3  Anlagentechnik
Bereich 4  Sicherheitsmanagement
Bereich 5  Energieberatung
Bereich 6  Umweltschutz
Bereich 7  Bauen im Bestand
Bereich 8  Projektmanagement
Bereich 9  Nachhaltigkeit im Bauwesen

  Bereich 1 Baukonstruktion

Vom Standsicherheitsnachweis bis hin zur Gebrauchstauglichkeit werden alle relevanten Gewerke der Baukonstruktion überwacht.

Der Prüfsachverständige des DPÜ
•  kontrolliert diese Nachweise einschließlich der Gründung (Baugrund + Geotechnik)
•  überprüft die Gesamtstabilität des Gebäudes
•  überwacht die Ausführung auf der Baustelle
•  überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften für alle konstruktiven Bauteile
   zum Schutz der Bewohner des Gebäudes

Die Standsicherheit ist eng und praktisch untrennbar mit der Gebrauchsfähigkeit verknüpft. Der Rohbau im Sinne des Tragwerks bildet darum das Basismodul für alle weiteren Anforderungen wie z.B. für den baulichen und konstruktiven Brandschutz, den Ausbau, die Gesundheit, die Hygiene, den Umweltschutz, die Nutzungssicherung, den Schallschutz sowie für den Wärmeschutz und die Energieeinsparung. Oft sind tragende Teile selbst gleichzeitig wichtige Elemente des Brandschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schall- und Wärmeschutzes.

Nicht ruhende Belastungen sind insbesondere bei Bauwerken zu berücksichtigen, die eine schlanke Struktur besitzen und darum leicht zu Schwingungen angeregt werden können. Hervorgerufen werden diese Schwingungen durch Belastungen beispielsweise aus Windböen und Verkehrslasten wie z.B. durch schreitende oder tanzende Menschen.

Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung erfolgt durch Ausstellung eines Zertifikats.

Der Prüfsachverständige des DPÜ überwacht insbesondere folgende Ausbaugewerke:
•  Fenster und Türen (Dichtigkeit und Wärmebrücken)
•  Putz- und Estricharbeiten
•  Fliesenbeläge und Teppichböden
•  Leichtbauwände, Dachausbau als Teil der Wärmehülle

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  Bereich 2  Bauphysik/-biologie/-chemie

Zur Beurteilung der Qualität von Gebäuden ist der Wärme- und Feuchteschutz zu beachten. Im Zuge der Energieberatung werden diese Aspekte mit berücksichtigt.
Schallschutz ist insbesondere dort einzuhalten, wo Menschen in räumlicher Nähe arbeiten oder wohnen: Schallübertragungen innerhalb des Gebäudes können erheblich stören. Schutz gegen Außenlärm ist notwendig, um ein angenehmes Wohnen auch an belebten Orten zu gewährleisten. Ebenso sind bei der Planung des Gebäudes umfangreiche Maßnahmen des planerischen Brandschutzes zu beachten.

Der Prüfsachverständige des DPÜ überprüft und stellt fest
• die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen
• die Einhaltung der Fluchtwege
• die Einhaltung der Grenzabstände
• die Zuwegung für die Feuerwehr
• die eingebauten Materialien

Im Bedarfsfall werden anschließend Messungen zur Wirksamkeit des Schallschutzes durchgeführt.
Ein Zertifikat für den Schallschutz kann nur ausgestellt werden, wenn Messungen durchgeführt wurden. Mit nur visueller Kontrolle kann der Schallschutz nicht ausreichend geprüft werden.

Die Dichtigkeit der Gebäudehülle kann in der letzten Konsequenz ebenfalls nur durch Messungen geprüft werden.

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  Bereich 3  Anlagentechnik

In der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik so wie der Elektrotechnik prüfen und überwachen die Prüfsachverständigen des DPÜ die Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Energieeinsparvorschriften nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auch für Sonderbauwerke in Planung und Ausführung.

Die Prüfungen durch den Prüfsachverständigen des DPÜ werden insbesondere unter Gesichtspunkten der allgemeinen Betriebsbereitschaft, Einhaltung der brandschutztechnischen Funktionen, Erfüllung lufthygienischer Erfordernisse und sicherheitstechnischen Aspekte vorgenommen.

Der Prüfsachverständige des DPÜ
•  überprüft Planungen im Hinblick auf die Umsetzung
   und Einhaltung baurechtlicher und fachtechnischer Anforderungen
•  führt Berechnungen durch, die Grundlage für den sicheren Betrieb
   elektrischer Anlagen sind
•  kontrolliert bei Erst- und Wiederholungsprüfungen die elektrischen Stark- und
   Schwachstromanlagen im Hinblick auf den ordnungsgemäßen und betriebssicheren
   Zustand auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE,
   VdS usw.)
•  zeigt Fehler- und Schwachstellen, die bei den Prüfungen ermittelt werden auf,
   und dokumentiert diese
•  überwacht baubegleitend die Errichtung großer, komplexer elektrischer Anlagen
•  beurteilt die brandschutztechnischen Maßnahmen, die mit der Errichtung elektrischer
   Anlagen verknüpft sind
•  bestätigt durch ein Zertifikat den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen

Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Prüfung elektrischer Maschinen und Geräte einschließlich der Vergabe von GS-Zeichen für elektrische Betriebsmittel.

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  Bereich 4 Sicherheitsmanagement

Die Prüfsachverständigen des DPÜ werden im Fachbereich Sicherheitsmanagement tätig im:
•  vorbeugenden Brandschutz
•  Anlagen-, Prozess- und Verfahrenssicherheit
•  Baustellensicherheit nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
•  Objektschutz (Einbruch- und Diebstahlsicherung)
•  Katastrophenschutz

Sie beraten Bauherren und Unternehmer sowie die am Planungs- und Entscheidungsprozess beteiligten Architekten und Ingenieure um fachlich einwandfreie und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln.
Die Prüfsachverständigen des DPÜ erbringen ihre Leistungen durch Prüfung und Beratung. Sie werden dabei nicht nur auf Anordnung von Genehmigungsbehörden tätig, sondern stellen ihre Fachkompetenz und Erfahrung dem Betreiber auch direkt zur Verfügung.

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  Bereich 5 Energieberatung

Unter Energieberatung wird die energetische Bewertung und Optimierung von
•  Gebäuden
•  technischen Anlagen
•  technologischen Prozessen
im Planungsprozess, im Bestand und während der gesamten Nutzungsphase verstanden.

Insbesondere ist die Energieeinsparung von Gebäuden angesichts steigender Energiepreise und der Umweltbelastung durch CO2-Emission von großer Bedeutung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sorgt für ein Optimum aus Wärmedämmung und Anlagentechnik.
Die Prüfsachverständigen des DPÜ achten von Beginn an verantwortungsbewusst auf die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Sinne des Bauherrn bzw. des Betreibers.
Neben der heute geltenden EnEV 2004, die Mindestanforderungen an das Wärmedämmvermögen von Gebäuden und an das Auslegen von heiz- und lüftungstechnischen Anlagen formuliert, entstehen bereits weitergehende Novellierungen. Diese orientieren sich, auf der Grundlage der Richtlinie 2002/91/EG (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) und der Normenreihe DIN V 18599, an der Effizienz des gesamten Energiehaushaltes von Gebäuden.

Der Prüfsachverständige des DPÜ führt folgende Leistungen durch:
•  Ausstellen und Prüfen von Nachweisen nach EnEV 2004 bzw. EnEV 2006
•  Ausstellen und Prüfen von Energiepässen nach Richtlinie 2002/91/EG
•  Beratung zur energetischen Optimierung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen
•  Beratung zum Einsatz von alternativen Energien
•  Prüfleistungen im Gesamtsystem der ganzheitlichen Prüfung und Beratung
Hierbei stimmt er sich mit anderen Fachdisziplinen ab.

Mit der Ausstellung eines Energieausweises/Zertifikates bestätigt er das energetische Niveau von Gebäuden, Anlagen und Prozessen.

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  Bereich 6 Umweltschutz

Sie erhalten Unterstützung durch die DPÜ-Sachverständigen:

• Die Gastechnischen Anlagen auf Deponien, insbesondere die technischen 
  Ausrüstungen der Deponiegasfassung, der Deponiegasfortleitung, der
  Deponiegasverwertung oder –entsorgung bedürfen aus abfall- und
  immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen der Prüfung durch Sachverständige.

• Beim Kauf eines Grundstücks mit der Absicht, dort ein Gebäude zu errichten, ist es
  notwendig, die Tragfähigkeit und die eventuell vorhandene chemische Belastung
  (Altlasten) des Bodens vorab prüfen zu lassen. Dies übernimmt der
  Prüfsachverständige des DPÜ, so dass Sie sicher den Wert des Grundstücks beurteilen
  können.

• Bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen, und Verarbeiten von wassergefährdenden Stoffen
  (Anlageverordnung – VAwS) sichert der DPÜ-Sachverständigen für Betreiber und
  Investoren auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes ein hohes Niveau bei den
  erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen so werden nachhaltig die angestrebten
  Unternehmerziele gesichert. Gleichzeitig erfolgt eine Reduzierung von Restrisiken, die
  durch Versicherungen abzudecken sind. Zu diesen Anlagen gehören auch Öltanks für
  Heizölanlagen und andere Tankanlagen mit wassergefährdenden Stoffen.

Mit diesen Prüfungen leisten die Sachverständigen des DPÜ einen wirkungsvollen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte und der Anforderungen an Anlagen zum Schutz des Betreibers und der Umwelt.

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  Bereich 7  Bauen im Bestand

Primäres Ziel in der ganzheitlichen Sanierung (Gebäudehülle und Anlagentechnik) ist beim „Bauen im Bestand“, neben der Modernisierung der Bausubstanz zur Erfüllung der heutigen und zukünftigen Ansprüchen an das Bauwerk, die Reduzierung des Energiebedarfs.

Um Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen zu planen, sind eine Bestandsaufnahme und ein sinnvolles Sanierungskonzept erforderlich. Zu diesem Konzept gehören eine Machbarkeitsstudie und ein Kostenansatz.
Das Sanierungskonzept ist gründlich, unter Abwägung aller Alternativen einschließlich eventuellen Denkmalschutzes, mit dem Bauherren zu diskutieren.
Der Prüfsachverständige des DPÜ führt die oben genannten Maßnahmen durch oder prüft sie, begleitet die Ausführung der Sanierung bzw. Renovierung und bestätigt dem Bauherren den Erfolg mit einem Zertifikat.
Im Bauwerkspass des DPÜ werden alle relevanten Daten dokumentiert.

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  Bereich 8 Projektmanagement

Entscheidungshilfen zur Realisierung eines Bauvorhabens sind naturgemäß von Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit abhängig. Die Begleitung durch einen ansonsten vom Bauvorhaben unabhängigen Prüfsachverständigen im Hinblick auf eine wirtschaftliche Lösung spart dem Bauherrn Geld und sorgt für die Verwirklichung der angestrebten Funktionen des Bauwerks.
Der Prüfsachverständige begleitet Ihr Bauvorhaben von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme in allen relevanten Planungs- und Ausführungsphasen.

Der Prüfsachverständige des DPÜ bedient sich fortschrittlicher Projektmanagementmethoden zur Erreichung der angestrebten Ziele:
•  Projektorganisation
•  Projektplanung
•  Projektcontrolling

Mit Hilfe der Netzplantechnik ist der Prüfsachverständige in der Lage die Projektzusammenhänge systematisch zu durchdenken und die Vorgänge sicher zu terminieren. Elektronische Medien (EDV-Systeme) der Netzplantechnik ermöglichen die sachgerechte Steuerung des Projektablaufes und die Überwachung hinsichtlich Leistung, Termine, Kapazitäten und Kosten.
Ein immer größer werdendes Problem stellt die schlechte Qualität in der Ausführung von Bauleistungen durch unqualifiziertes Personal und/ oder Mängel in der Qualität angelieferter Bauteile und/ oder kompletter Systeme dar.
Die „Baubegleitende Qualitätsüberwachung“ durch den Prüfsachverständigen ist deshalb für alle Bauherren die wichtigste Leistung, um Nacharbeiten und Rechtsstreitigkeiten sowie die damit verbundenen Mehrkosten zu vermeiden.
Der DPÜ-Sachverständige trägt dazu bei, dass aus Schnittstellen Nahtstellen werden.

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  Bereich 9 Nachhaltigkeit im Bauwesen

Nachhaltiges Bauen strebt in allen Phasen des Lebenszyklus von Gebäuden – von der Planung, der Erstellung über die Nutzung und Erneuerung bis zum Rückbau – eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts an.

Zielsetzung:
•  Senkung des Energiebedarfs und des Verbrauchs an Betriebsmitteln bei Errichtung,
   Nutzung, Unterhaltung und Rückbau
•  Vermeidung von Abfällen
•  Einsatz verwertbarer Baustoffe oder wieder verwendbarer Bauprodukte
•  Verwendung langlebiger Baustoffe, Bauteile und Bauweisen
•  Gefahrlose Rückführung von Reststoffen in den natürlichen Stoffkreislauf
•  Qualitätssicherung
•  Schonung von Naturräumen, Flächen sparendes Bauen.

Um diese Ziele in der Planung zu berücksichtigen, müssen Bewertungskriterien entwickelt werden.
Als geeigneter Wertmaßstab kann der Primärenergiegehalt für den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet werden.
Der Prüfsachverständige des DPÜ begleitet die Planung und Erstellung des Bauwerks und berät im Hinblick auf die Nachhaltigkeit.

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