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Leistungsbereiche des DPÜ
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Ein wichtiger Aspekt der baubegleitenden Qualitätssicherung von Bauvorhaben
ist die unabhängige Prüfung von Planung und Ausführung. Der Bauherr ist
rechtlich gesehen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er
selbst erwartet ein einwandfreies und seinen Wünschen entsprechendes Bauwerk.
Der Bauherr bestimmt, in welchen Leistungsbereichen er einen "Prüfsachverständigen"
seines Vertrauens einschalten möchte. Dieser koordiniert dann unter Hinzuziehung
eines Fachkollegen dessen Leistung, wenn die beauftragten Leistungsbereiche
fachübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen.
So funktioniert's
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Die 9 Prüfbereiche des DPÜ:
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Organigramm Fachbereiche |
Bereich 1 Baukonstruktion
Bereich 2 Bauphysik/-biologie/-chemie
Bereich 3 Anlagentechnik
Bereich 4 Sicherheitsmanagement
Bereich 5 Energieberatung
Bereich 6 Umweltschutz
Bereich 7 Bauen im Bestand
Bereich 8 Projektmanagement
Bereich 9 Nachhaltigkeit im Bauwesen
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Bereich 1 Baukonstruktion |
Vom
Standsicherheitsnachweis bis hin zur Gebrauchstauglichkeit werden alle
relevanten Gewerke der Baukonstruktion überwacht.
Der Prüfsachverständige des DPÜ
• kontrolliert diese Nachweise einschließlich der Gründung (Baugrund +
Geotechnik)
• überprüft die Gesamtstabilität des Gebäudes
• überwacht die Ausführung auf der Baustelle
• überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften für alle
konstruktiven Bauteile
zum Schutz der Bewohner des Gebäudes
Die Standsicherheit ist eng und praktisch untrennbar mit der
Gebrauchsfähigkeit verknüpft. Der Rohbau im Sinne des Tragwerks bildet darum
das Basismodul für alle weiteren Anforderungen wie z.B. für den baulichen
und konstruktiven Brandschutz, den Ausbau, die Gesundheit, die Hygiene, den
Umweltschutz, die Nutzungssicherung, den Schallschutz sowie für den
Wärmeschutz und die Energieeinsparung. Oft sind tragende Teile selbst
gleichzeitig wichtige Elemente des Brandschutzes, der Nutzungssicherheit,
des Schall- und Wärmeschutzes.
Nicht ruhende Belastungen sind insbesondere bei Bauwerken zu
berücksichtigen, die eine schlanke Struktur besitzen und darum leicht zu
Schwingungen angeregt werden können. Hervorgerufen werden diese Schwingungen
durch Belastungen beispielsweise aus Windböen und Verkehrslasten wie z.B.
durch schreitende oder tanzende Menschen.
Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung erfolgt durch Ausstellung
eines Zertifikats.
Der Prüfsachverständige des DPÜ überwacht insbesondere folgende
Ausbaugewerke:
• Fenster und Türen (Dichtigkeit und Wärmebrücken)
• Putz- und Estricharbeiten
• Fliesenbeläge und Teppichböden
• Leichtbauwände, Dachausbau als Teil der Wärmehülle
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Bereich 2 Bauphysik/-biologie/-chemie |
Zur Beurteilung der Qualität von Gebäuden ist der Wärme- und Feuchteschutz
zu beachten. Im Zuge der Energieberatung werden diese Aspekte mit
berücksichtigt.
Schallschutz ist insbesondere dort einzuhalten, wo Menschen in
räumlicher Nähe arbeiten oder wohnen: Schallübertragungen innerhalb des
Gebäudes können erheblich stören. Schutz gegen Außenlärm ist notwendig,
um ein angenehmes Wohnen auch an belebten Orten zu gewährleisten. Ebenso
sind bei der Planung des Gebäudes umfangreiche Maßnahmen des
planerischen Brandschutzes zu beachten.
Der Prüfsachverständige des DPÜ überprüft und stellt fest
• die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen
• die Einhaltung der Fluchtwege
• die Einhaltung der Grenzabstände
• die Zuwegung für die Feuerwehr
• die eingebauten Materialien
Im Bedarfsfall werden anschließend Messungen zur Wirksamkeit des
Schallschutzes durchgeführt.
Ein Zertifikat für den Schallschutz kann nur ausgestellt werden, wenn
Messungen durchgeführt wurden. Mit nur visueller Kontrolle kann der
Schallschutz nicht ausreichend geprüft werden.
Die Dichtigkeit der Gebäudehülle kann in der letzten Konsequenz
ebenfalls nur durch Messungen geprüft werden.
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Bereich 3 Anlagentechnik |
In der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik so wie der Elektrotechnik
prüfen und überwachen die Prüfsachverständigen des DPÜ die Einhaltung
von Sicherheits-, Umwelt- und Energieeinsparvorschriften nach dem
jeweils neuesten Stand der Technik auch für Sonderbauwerke in Planung
und Ausführung.
Die Prüfungen durch den Prüfsachverständigen des DPÜ werden insbesondere
unter Gesichtspunkten der allgemeinen Betriebsbereitschaft, Einhaltung
der brandschutztechnischen Funktionen, Erfüllung lufthygienischer
Erfordernisse und sicherheitstechnischen Aspekte vorgenommen.
Der Prüfsachverständige des DPÜ
• überprüft Planungen im Hinblick auf die Umsetzung
und Einhaltung
baurechtlicher und fachtechnischer Anforderungen
• führt Berechnungen durch, die Grundlage für den sicheren Betrieb
elektrischer Anlagen sind
• kontrolliert bei Erst- und Wiederholungsprüfungen die elektrischen
Stark- und
Schwachstromanlagen im Hinblick auf den ordnungsgemäßen und
betriebssicheren
Zustand auf der Grundlage der allgemein anerkannten
Regeln der Technik (DIN, VDE,
VdS usw.)
• zeigt Fehler- und Schwachstellen, die bei den Prüfungen ermittelt
werden auf,
und dokumentiert diese
• überwacht baubegleitend die Errichtung großer, komplexer elektrischer
Anlagen
• beurteilt die brandschutztechnischen Maßnahmen, die mit der Errichtung
elektrischer
Anlagen verknüpft sind
• bestätigt durch ein Zertifikat den ordnungsgemäßen Zustand
elektrischer Anlagen
Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Prüfung elektrischer Maschinen und
Geräte einschließlich der Vergabe von GS-Zeichen für elektrische
Betriebsmittel.
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Bereich 4
Sicherheitsmanagement |
Die Prüfsachverständigen des DPÜ werden im Fachbereich
Sicherheitsmanagement tätig im:
• vorbeugenden Brandschutz
• Anlagen-, Prozess- und Verfahrenssicherheit
• Baustellensicherheit nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
• Objektschutz (Einbruch- und Diebstahlsicherung)
• Katastrophenschutz
Sie beraten Bauherren und Unternehmer sowie die am Planungs- und
Entscheidungsprozess beteiligten Architekten und Ingenieure um fachlich
einwandfreie und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln.
Die Prüfsachverständigen des DPÜ erbringen ihre Leistungen durch Prüfung
und Beratung. Sie werden dabei nicht nur auf Anordnung von
Genehmigungsbehörden tätig, sondern stellen ihre Fachkompetenz und
Erfahrung dem Betreiber auch direkt zur Verfügung.
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Bereich 5
Energieberatung |
Unter Energieberatung wird die energetische Bewertung und Optimierung von
• Gebäuden
• technischen Anlagen
• technologischen Prozessen
im Planungsprozess, im Bestand und während der gesamten Nutzungsphase
verstanden.
Insbesondere ist die Energieeinsparung von Gebäuden angesichts
steigender Energiepreise und der Umweltbelastung durch CO2-Emission von
großer Bedeutung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sorgt für ein
Optimum aus Wärmedämmung und Anlagentechnik.
Die Prüfsachverständigen des DPÜ achten von Beginn an
verantwortungsbewusst auf die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Sinne
des Bauherrn bzw. des Betreibers.
Neben der heute geltenden EnEV 2004, die Mindestanforderungen an das
Wärmedämmvermögen von Gebäuden und an das Auslegen von heiz- und
lüftungstechnischen Anlagen formuliert, entstehen bereits weitergehende
Novellierungen. Diese orientieren sich, auf der Grundlage der Richtlinie
2002/91/EG (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) und der Normenreihe DIN
V 18599, an der Effizienz des gesamten Energiehaushaltes von Gebäuden.
Der Prüfsachverständige des DPÜ führt folgende Leistungen durch:
• Ausstellen und Prüfen von Nachweisen nach EnEV 2004 bzw. EnEV 2006
• Ausstellen und Prüfen von Energiepässen nach Richtlinie 2002/91/EG
• Beratung zur energetischen Optimierung von Gebäuden, Anlagen und
Prozessen
• Beratung zum Einsatz von alternativen Energien
• Prüfleistungen im Gesamtsystem der ganzheitlichen Prüfung und Beratung
Hierbei stimmt er sich mit anderen Fachdisziplinen ab.
Mit der Ausstellung eines Energieausweises/Zertifikates bestätigt er das
energetische Niveau von Gebäuden, Anlagen und Prozessen.
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Bereich 6
Umweltschutz |
Sie erhalten Unterstützung durch die DPÜ-Sachverständigen:
• Die Gastechnischen Anlagen auf Deponien, insbesondere die technischen
Ausrüstungen der Deponiegasfassung, der Deponiegasfortleitung, der
Deponiegasverwertung oder –entsorgung bedürfen aus abfall- und
immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen der Prüfung durch
Sachverständige.
• Beim Kauf eines Grundstücks mit der Absicht, dort ein Gebäude zu
errichten, ist es
notwendig, die Tragfähigkeit und die eventuell
vorhandene chemische Belastung
(Altlasten) des Bodens vorab prüfen zu
lassen. Dies übernimmt der
Prüfsachverständige des DPÜ, so dass Sie
sicher den Wert des Grundstücks beurteilen
können.
• Bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen, und Verarbeiten von wassergefährdenden Stoffen
(Anlageverordnung – VAwS) sichert der
DPÜ-Sachverständigen für Betreiber und
Investoren auf Basis des
Wasserhaushaltsgesetzes ein hohes Niveau bei den
erforderlichen
Umweltschutzmaßnahmen so werden nachhaltig die angestrebten
Unternehmerziele gesichert. Gleichzeitig erfolgt eine Reduzierung von
Restrisiken, die
durch Versicherungen abzudecken sind. Zu diesen Anlagen
gehören auch Öltanks für
Heizölanlagen und andere Tankanlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
Mit diesen Prüfungen leisten die Sachverständigen des DPÜ einen
wirkungsvollen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte und der
Anforderungen an Anlagen zum Schutz des Betreibers und der Umwelt.
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Bereich 7 Bauen im
Bestand |
Primäres
Ziel in der ganzheitlichen Sanierung (Gebäudehülle und Anlagentechnik) ist
beim „Bauen im Bestand“, neben der Modernisierung der Bausubstanz zur
Erfüllung der heutigen und zukünftigen Ansprüchen an das Bauwerk, die
Reduzierung des Energiebedarfs.
Um Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen zu planen, sind eine
Bestandsaufnahme und ein sinnvolles Sanierungskonzept erforderlich. Zu
diesem Konzept gehören eine Machbarkeitsstudie und ein Kostenansatz.
Das Sanierungskonzept ist gründlich, unter Abwägung aller Alternativen
einschließlich eventuellen Denkmalschutzes, mit dem Bauherren zu
diskutieren.
Der Prüfsachverständige des DPÜ führt die oben genannten Maßnahmen durch
oder prüft sie, begleitet die Ausführung der Sanierung bzw. Renovierung und
bestätigt dem Bauherren den Erfolg mit einem Zertifikat.
Im Bauwerkspass des DPÜ werden alle relevanten Daten dokumentiert.
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Bereich 8
Projektmanagement |
Entscheidungshilfen zur Realisierung eines Bauvorhabens sind naturgemäß von
Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit abhängig. Die Begleitung durch einen
ansonsten vom Bauvorhaben unabhängigen Prüfsachverständigen im Hinblick auf
eine wirtschaftliche Lösung spart dem Bauherrn Geld und sorgt für die
Verwirklichung der angestrebten Funktionen des Bauwerks.
Der Prüfsachverständige begleitet Ihr Bauvorhaben von der Vorplanung bis zur
Inbetriebnahme in allen relevanten Planungs- und Ausführungsphasen.
Der Prüfsachverständige des DPÜ bedient sich fortschrittlicher
Projektmanagementmethoden zur Erreichung der angestrebten Ziele:
• Projektorganisation
• Projektplanung
• Projektcontrolling
Mit Hilfe der Netzplantechnik ist der Prüfsachverständige in der Lage die
Projektzusammenhänge systematisch zu durchdenken und die Vorgänge sicher zu
terminieren. Elektronische Medien (EDV-Systeme) der Netzplantechnik
ermöglichen die sachgerechte Steuerung des Projektablaufes und die
Überwachung hinsichtlich Leistung, Termine, Kapazitäten und Kosten.
Ein immer größer werdendes Problem stellt die schlechte Qualität in der
Ausführung von Bauleistungen durch unqualifiziertes Personal und/ oder
Mängel in der Qualität angelieferter Bauteile und/ oder kompletter Systeme
dar.
Die „Baubegleitende Qualitätsüberwachung“ durch den Prüfsachverständigen ist
deshalb für alle Bauherren die wichtigste Leistung, um Nacharbeiten und
Rechtsstreitigkeiten sowie die damit verbundenen Mehrkosten zu vermeiden.
Der DPÜ-Sachverständige trägt dazu bei, dass aus Schnittstellen Nahtstellen
werden.
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Bereich 9
Nachhaltigkeit im Bauwesen |
Nachhaltiges Bauen strebt in allen Phasen des Lebenszyklus von Gebäuden –
von der Planung, der Erstellung über die Nutzung und Erneuerung bis zum
Rückbau – eine Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen
sowie eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts an.
Zielsetzung:
• Senkung des Energiebedarfs und des Verbrauchs an Betriebsmitteln bei
Errichtung,
Nutzung, Unterhaltung und Rückbau
• Vermeidung von Abfällen
• Einsatz verwertbarer Baustoffe oder wieder verwendbarer Bauprodukte
• Verwendung langlebiger Baustoffe, Bauteile und Bauweisen
• Gefahrlose Rückführung von Reststoffen in den natürlichen
Stoffkreislauf
• Qualitätssicherung
• Schonung von Naturräumen, Flächen sparendes Bauen.
Um diese Ziele in der Planung zu berücksichtigen, müssen
Bewertungskriterien entwickelt werden.
Als geeigneter Wertmaßstab kann der Primärenergiegehalt für den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet werden.
Der Prüfsachverständige des DPÜ begleitet die Planung und Erstellung des
Bauwerks und berät im Hinblick auf die Nachhaltigkeit.
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